Göttin, Weiblichkeit
Die kristallinen Göttinnen-Säulen
El Benia
Dauer des Termins: ca. 1 Stunde
Energieausgleich: Je 150,00 €
Grundvoraussetzung:
Elatasin Licht-DNS Einweihung 1
Anmeldung:
Zwischen den Einweihungen sollte eine Integrationszeit von 2 Wochen liegen.
Die Weiblichkeit ist und bleibt der wichtigste Schlüssel für die erforderlichen Veränderungen
auf der Erde, sie trägt diesen Schlüssel in sich selbst. Durch das vorherige Wirken mit den Kristallherzflammen wurde auch den Göttinnen ein neuer kraftvollerer Weg geebnet, damit sie
mit diesem Schlüssel neue Türen und neue Dimensionstore in sich selbst, und auch im Kosmos
öffnen können.
Neue Ebenen eröffnen sich uns nun, denn die Weiblichkeit und das Kristalline tragen die gleichen Wirk-und Vorgehensweisen in sich. Jetzt noch kraftvoller, durch die Wandlung des göttlich weiblichen
in ihre noch feinere, und damit noch höher schwingende kristalline Energie.
Die kristallinen Reiche des Kosmos stehen bereit, und die kristallinen Reiche der Göttinnen stehen
bereit, die Menschheit in dieser Verschmelzung ihrer Energien in eine neue Ära der Weiblichkeit, und
in die hochschwingende kristalline Qualität der neuen Zeit zu führen.
Es ist mir eine große Ehre, meine Schwestern und die Menschen, nun mit diesem neuen
wundervollen und kraftvollen Wirken in diese besondere neue Zeit zu begleiten. Und ihnen zur Seite
zu stehen bei der Veredelung ihrer Energien und dem Feinschliff ihres Energiesystems mit diesen
neuen Göttinnen-Energien. Es ist und bleibt stets die Feinheit, in der die wahre Stärke der
Weiblichkeit liegt, und diese wächst bereits in ihren Aufstieg hinein.
In Hochachtung und großer Herzens-Liebe für diesen Dienst
El Benia
Ich freue mich auf euch ...
in den Reichen der Göttinnen
Hinweis: Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der Förderung des Bewusstseins. Ich stelle keinerlei Diagnosen. Sämtliche Inanspruchnahmen meiner Dienste (Kristallenergie-Übertragungen) erfolgen auf eigene Verantwortung der Klienten. Meine Klienten kläre ich vor jeder Inanspruchnahme meiner Dienste auf, dass diese keinen Arzt oder Heilpraktiker ersetzen! Meine Tätigkeiten fallen somit nicht unter das Heilpraktikergesetz. Weiter verweise ich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.03.2004/AZ I BvR 784/03.
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